Profitieren Sie von unserer Maßnahme auf dem Weg zur Sperrfristverkürzung.
Neben einer Geldstrafe setzt das Gericht eine Sperrfrist fest. Erst nach Ablauf der Sperrfrist darf es zu einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis kommen. Mit unserer Hilfe können Sie jedoch eine Verkürzung der Sperrfrist um 1-3 Monate erwirken.
Sie nehmen an vier bis sechs individuellen Beratungssitzungen teil, in der Verhaltensregeln zur Vermeidung zukünftiger Verkehrsdelikte erarbeitet werden. Nach einem erfolgreichen Abschluss der Beratung erhalten Sie eine Bescheinigung, die Sie mit Ihrem Antrag zur Abkürzung der Sperrfrist dem Gericht bzw. der Staatsanwaltschaft vorlegen.
Bitte wenden Sie sich rechtzeitig an uns, damit sich eine Verkürzung der Zeit bis zur Wiedererteilung Ihres Führerscheins auch lohnt.
Vereinbaren Sie direkt einen Termin für ein Vorgespräch unter der Nummer 030 398 755 55 oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
4 bis 6 x 50 Minuten. Darüber hinaus sollte etwas Zeit für Hausaufgaben eingeplant werden.
Für 4 bis 6 Stunden Beratung und das Ausstellen einer Bescheinigung berechnen wir EUR 410,00 und EUR 590,00.
Wir helfen Ihnen gerne weiter. Treten Sie direkt mit uns in Kontakt oder besuchen Sie unsere FAQ.
Wie Sie von unser Beratung profitieren und auch Ihren Gutachter bzw. Ihre Gutachterin in der MPU überzeugen.
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